Wie wir vorgehen

Von der Idee zum fertigen Heim.

1. Die Planungsphase

Am Anfang steht ein Termin mit uns. Sie teilen uns bei einem ersten Gespräch Ihre Vorstellungen und Wünsche zur Hausplanung mit und zeigen uns Ihren vorhandenen Grundstücksplan. Gerne lassen wir Ihnen von unserem Architekten, mit dem wir seit langem gut zusammen arbeiten, Ihr Wunschhaus entwickeln. Er wird bei den Folgeterminen dabei sein, im Gespräch mit Ihnen Ihre Vorstellungen und Wünsche erarbeiten und in die Planung einbringen, bis sie zu Ihrer Zufriedenheit feststeht.

Natürlich übernehmen wir aber auch Ihre ggf. bereits vorhandenen Planungsunterlagen. Im ersten Gespräch können meistens schon die anstehenden Fragen geklärt werden und auch schon bestimmte Einzelheiten für Ihre Haus-Kalkulation festgelegt werden. Es wird dabei Ihr individuell geplantes Haus entstehen, bei dem wir selbstverständlich gerne Eigenleistungen ebenso berücksichtigen wie von Ihnen speziell gewünschte Handwerksfirmen. Sobald sämtliche für die Kalkulation in Frage kommenden Gewerke besprochen und in Umfang und Art der Ausführung geklärt sind, kann der nächste Schritt erfolgen.

2. Kalkulation und Vertrag

Nachdem die Kalkulation, die alles, was festgelegt wurde, beinhaltet, fertiggestellt ist, erhalten Sie in jedem Fall einen garantierten, kalkulierten Festpreis.

An diesem Festpreis wird sich von unserer Seite nichts ändern – außer Sie wollen ihn ändern, weil Sie z.B. nachträgliche Überlegungen angestellt haben und Sie Änderungen im Ausbau vornehmen wollen, die die Kalkulation beeinflussen und dann eine Vertragskürzung oder -erweiterung nach sich ziehen.

Mit unserem Vertragsformular erteilen und unterzeichnen Sie den Auftrag, dessen Einzelheiten wir mit Ihnen selbstverständlich vorab schon eingehend besprochen haben. Sie erhalten außerdem die weiteren Vertragsgrundlagen: Die VOB, die Pläne und das Raumbuch sowie unsere Baubeschreibung, die sehr ausführlich und aussagefähig ist und ebenso aufschlussreich wie verständlich ist.

3. Die Baugenehmigung

Wir erstellen das Baugesuch entweder als sogenanntes Kenntnisgabeverfahren oder als Antrag auf Baugenehmigung. Nach einer Wartefrist wird die Baugenehmigung erteilt und der Bau kann beginnen!

Die Wartezeit wird für Termine und Gespräche genutzt, um Festlegungen und Ergebnisse zu erzielen, was die Details der einzelnen Gewerke betrifft. Sie sind als Bauherr auch baubegleitend stets in die Gespräche mit den einzelnen Handwerkern einbezogen, damit Sie bestimmen können, wie Ihr Haus nach Ihren Wünschen realisiert wird.

4. Die Ausführung der Gewerke

Damit die ersten Arbeiten an der Baustelle beginnen können, müssen die einzelnen Handwerksfirmen mittels Werkverträgen mit den Gewerkausführungen beauftragt werden. Termingetreu und nach den Vorgaben des Werkvertrages werden die Gewerke Schritt für Schritt ausgeführt und kontrolliert und mit den Raten entsprechend Ihrem Vertrag berechnet.

5. Die Schlussabnahme

Sobald alle Arbeiten fertiggestellt sind, kann Ihr Einzug ins neue Heim und anschließend die Abnahme des Hauses erfolgen. Wir vereinbaren diesen wichtigen Abnahme-Termin gerne erst nach Bezug des Hauses, damit Sie in Ruhe beurteilen können, ob alles zu Ihrer Zufriedenheit fertiggestellt wurde.

Wie können wir Ihnen helfen?

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